Bodenrichtwert: Was versteht man darunter?
Unter dem Bodenrichtwert versteht man den von dem zuständigen Gutachterausschuss auf Grund von notariell beurkundeten Verkaufsvorfällen ermittelten Durchschnittspreis von bebauten und unbebautem Grundstücken in einer Bodenrichtwertzone. Der vom Gutachterausschuss veröffentlichte Bodenrichtwert, z. B. 1.600,00 / 0,6 W, besteht immer aus mehreren Zahlen und einem Buchstaben.
Berechnung des Bodenrichtwertes:
Im Raum München drückt die erste Zahl den Wert in € pro m² aus. Im Münchner Umland besagt die Zahl hinter dem Schrägstrich, wie hoch die Geschossflächenzahl (GFZ) auf dem Richtwertgrundstück durchschnittlich ist. In der Stadt München gibt es eine Sonderregelung, hier drückt diese Zahl die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) aus. Der Buchstabe W steht hier für reines Wohngebiet.
Für jedes Grundstück in der Richtwertzone kann dann nach dem tatsächlichen Maß der baulichen Nutzung der exakte Grundstückswert ermittelt werden. Hierzu wird vom jeweiligen Gutachterausschuss ein amtlich festgesetzter Umrechnungskoeffizient zur Verfügung gestellt. Der Richtwertpreis muss dann sowohl nach oben als auch nach unten korrigiert werden, wenn die zu erwartende GFZ oder WGFZ vom Richtwertgrundstück abweicht.
TIPP zum Bodenrichtwert:
Durch fehlende Sachkenntnis und Fehlinterpretationen erfolgt oft eine fehlerhafte und unrealistische Werteinschätzung, was zu falschen Entscheidungen oder Schlüssen führen kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, eine korrekte Wertermittlung auf Basis des Bodenrichtwerts für Ihr Grundstück von uns vornehmen zu lassen.

Dipl.-Kfm. Roland Hofmann
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