Eine Stiftung gründen und Steuern sparen?

Wie hat doch einst Heinz Erhardt so kurz und knapp die Stationen des Lebens ausgedrückt:

Kaum, dass auf diese Welt kamst,
zur Schule gingst, die Gattin nahmst,
dir Kinder, Geld und Gut erwarbst,
schon liegst du unten, weil du starbst.

Wer Geld und Gut erworben hat, der möchte es gerne sinnvoll an die weiteren Generationen übergeben. Dabei stellt sich immer die Frage: warum eigentlich soll bereits mit Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und die von den Unternehmen gezahlte Kapitalertragsteuer versteuertes Familien- vermögen mit dem Nachlass den Erben erneut Steuern auferlegt werden sollen.
Familienunternehmen haben meist klein angefangen und auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Motor der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland am Laufen gehalten.
Made in Germany steht weltweit für Vertrauen in deutsche Produkte.

Warum sollen gerade die deutschen familiengeführten Unternehmen steuerlich weiter belastet werden? Wer sich Gedanken und um die Firmennachfolge macht kommt unweigerlich wieder zu der Frage: was wäre, wenn ich eine Stiftung gründen könnte ? Aber für eine Stiftung bin ich doch viel zu klein? Oder ?
In Deutschlang gibt es ca. 700 Familienstiftungen unterschiedlicher Größe und Zweckbestimmung.
Es kommt aber bei einer Stiftungsgründung nicht auf die Höhe des Vermögens an, da liegt die größte Fehleinschätzung zum Thema Stiftungsgründung.
Es kommt auf den Zweck an, der muss definiert sein. Je genauer der Zweck definiert ist desto besser. Dabei muss zwischen einer Familienstiftung und gemeinnützigen Stiftung strikt unterschieden werden.

Es kann aber z.B. wenn der Stammbaum einer Familie endet der familiäre Zweck zu einem späteren Zeitpunkt in einen gemeinnützigen gewandelt werden. Wichtig dabei ist, dass dies im Stiftungszweck entsprechend definiert wurde.
Der wichtigsten Punkt neben dem Zweck ist das Vermögen, das kann sich aus Unternehmen, Immobilien und einem Wertpapierdepot zusammensetzen, aber das Vermögen muss den Zweck sichern können.
Sind beide Punkte gegeben kann die Organisation Stiftung gegründet werden.
Dabei kommt der ersten Stiftungsatzung eine enorme Bedeutung zu. Es ist also Sache der Familie und meinst auch ein sehr emotionaler Prozess die Stiftungssatzung sozusagen ins Leben zu rufen.
In die Stiftungsatzung können gelebte Traditionen und Unternehmenswerte, ebenso eine besondere Historie der Unternehmerfamilie die Grundlage der Ausgestaltung sein.

Für diesen Prozess braucht es also ausreichend Zeit, der Stiftungsgründer sollte dabei um die 50 Jahre alt sein, mit erwachsenen Kinder und eventuell schon Enkelkindern seinem Ruhestand entgegenblicken. Welchen Zweck soll die Stiftung dienen, welche Familienmitglieder sollen mit einbezogen werden. Sind die Mitglieder aktiv am oder im Unternehmen tätig, oder haben sie mit dem Unternehmen nichts zu tun, können aber Aufgaben in der Stiftung übernehmen oder sollen und wollen sie passive Stiftungsmitglieder sein ?
Eine eilig gegründete Stiftung als Steuersparmodell bringt der Familie keine Freude und hilft auch meistens nicht beim Steuern sparen.

Wer aber die Stiftung sozusagen als ein neues Familienmitglied Willkommen heißt wird langfristig definierte Ziele umsetzen und die Vorzüge einer Steuerersparnis genießen können.
Nachteilig kann die Gründung sein, wenn der Firmeninhaber bereits ein hohes Alter erreicht hat.
Es erfordert Mut, Klugheit und eine gewisse Weisheit Geld und Gut zu erwerben. Aber es ist eine Kunst es zu bewahren und an die nächsten Generationen weiterzugeben.
Mit der Gründung einer Stiftung kann dauerhaft haftungsfreies Vermögen aufgebaut werden.
Eine Stiftung muss nicht bilanzieren, keinen Jahresabschluss machen und sie kann Insolvenzfestes Vermögen aufbauen, auch dann wenn z. B eine GmbH innerhalb der Familienstiftung mal in die Insolvenz gehen sollte.

Wie kommt das Vermögen in die Stiftung?
Die Erstausstattung und der dynamische Aufbau sind hier die wichtigsten Bausteine. Immobilienbestände können nach 10 Haltefrist steuerfrei in die Stiftung verkauft werden.
Oder die Erlöse aus Immobilienverkäufen und Betriebsvermögen als Schenkung in die Stiftung überführt werden.
Mit der Erbersatzsteuer kann die Besteuerung mit der Erbschaftssteuer in einem Turnus von 30 Jahren planbar und mit einem fixen Stichtag betriebswirtschaftlich kalkulierbar gemacht werden.
Die Geschicke einer Stiftung können vom Stifter selbst geführt werden, z. B. als handelender Vorstand.
Dabei sollten mit der Führung immer zwei Personen beauftragt werden, nur so kann im Falle einer plötzlichen Krankheit oder eines Todesfalles sichergestellt werden, dass die Stiftung immer handlungsfähig bleibt.


Bildquelle: UnternehmerKompositionen

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