Nur ein Mausklick bis zum digitalen Lageplan

Für uns Sachverständige ist es heute nur ein Mausklick im Geodaten Bayern um online einen amtlichen Lageplan zu bekommen.

Der digitale amtliche Lageplan bildet heute sehr genau die Lage und das Ausmaß eines Grundstückes ab.

Auch bestehende Baukörper sind eingezeichnet und eine Legende gibt Aufschluss über die tatsächliche Nutzung der umliegenden Bebauung und es wird Auskunft über die Geodätische Grundlagen gegeben. Vom Weltall wird mittels Satelliten Deutschland regelmäßig neu vermessen und auch die Angaben zu Grundstückgröße werden bei erkannten Abweichungen im jeweiligen Grundbuchamt mit einem entsprechenden Eintrag berichtigt.

Der Eigentümer erfährt davon meist erst in einem aktualisierten Grundbucheintrag. In einer urbanen Bebauung kommt eine Berichtigung eher selten vor. Bei landwirtschaftlichen Flächen, Burgen, Schlössern und in Ostdeutschland werden Änderungen der Grundbuchangaben im Bezug auf die Grundstücksgröße nach digitaler Vermessung deutlich häufiger vorgenommen.

Landkarten benutzen wir heute fast nur noch digital und exaktes Navigieren gehört wie selbstverständlich zu unserem Alltag.

Zu Beginn der Navigation brauchte es gleich drei Wissenschaften um Landflächen aufs Papier zu bringen: Mathematiker, Astronomen und Kartographen.

Eine der wohl ältesten Darstellung von Europa wurde in der Bretagne gefunden. Auf der gut 4.000 Jahre alten und 1,5 Meter langen Steinplatte sind Länder und Flüsse dargestellt. Forscher haben festgestellt, dass auch das Höhenprofil der Karte bearbeitet wurde und der Stein nicht einfach zufällig so aussah.

Der bayerische Geschichtsschreiber Aventinius hat um 1523 die erste topographische Karte des damaligen Bayern angefertigt.

Es war kein geringerer als Kaiser Napoleon der den Grundstein für die Bayerische Vermessungsverwaltung gelegt hat. Seine kriegerischen Auseinandersetzungen mit Bayern verlangten für die Führung des Militärs genaue Karten. So haben die Franzosen damit begonnen Bayern zu kartographieren. Nach dem Frieden von Lunéville am 9. Februar 1801 und dem Abzug der französischen Truppen wurde die Gründung des „Topographischen Bureaus“ durch Kurfürst Max IV. Joseph, den späteren König Max I., am 19. Juni 1801 beschlossen. Dieser Tag gilt somit als Gründungsdatum der Bayerischen Vermessungsverwaltung.

Die Kartographie hat in der Hauptsache topografische Angaben enthalten oder themenbezogene Angaben zu Gewässern oder Forstwirtschaft gemacht.

Die Landvermessung hat im weiteren Verlauf eine Grundlagenvermessung ermöglicht. Daraus entwickelt hat sich die Darstellung von Grundbesitz die sogenannte Katastervermessung.

Grund und Boden zu besteuern war bereits ab dem Mittelalter populär. Diese Steuer wurde aber eher willkürlich von Kirche und Adel nach Schätzungen und ohne entsprechende Daten erhoben. Aber erst mit der Katastervermessung wurde eine flächendeckende Grundsteuer eingeführt.

Aber wer hat sie eigentlich wirklich erfunden ?

Das war wohl Kaiser Franz Josef I.
Er war der erste Regent, der genaue Anforderungen an die Vermessung und das Führen der Katastertafeln gestellt und 1817 das Grundsteuerpatent mit einem Umfang von 26 Paragraphen eingeführt hat.
Das Habsburgische Reich umfasste damals auch Teile des heutigen Italien und Ungarn bis hinunter zum Balkan.
Hier werden der Kataster und das Grundbuch zu jedem Immobilienbesitz gleichermaßen geführt.
In Deutschland ist das Wort Kataster im Laufe der Zeit durch die Bezeichnung Vermessung ersetzt worden. Das Ergebnis der Vermessung bildet heute in der Hauptsache der Lageplan zu einer Liegenschaft ab. Das sogenannte Liegenschaftskataster wird aber noch in fast allen habsburgisch geprägten Ländern geführt und gibt ein deutlich genaueres Bild als der bei uns in der Hauptsache verwendete Lageplan.

In Bayern wurde ab 1798 das von Aloys Senefelder Steindruckverfahren verwendet. Diese Verfahren ermöglichte erstmals die Vervielfältigung von Plänen und deren Fortführung.

Die Solnhofener Kalksteinpatten wurden im Steinbruch im Altmühltal abgebaut in den Ausmaßen 64 x 64 x 12 cm wurden die Pläne spiegelverkehrt eingeätzt und bei Veränderungen konnten sie entsprechend angepasst werden.

In einem komplexen Verfahren konnten die Pläne dann auf Papier gedruckt werden.

Gut 26.000 dieser Steinplatten befinden sich heute im denkmalgeschützten Steinkeller des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ein Besuch des weltweit größten Lithographiesteinarchives lohnt sich immer und besonders an einem heißen Sommertag ist es schön in die Kühle des Kellers und in die Vergangenheit abzutauchen.

Bild Lageplan Lithographiesteinarchiv München

In Preußen wurde um 1872 und um 1900 in ganz Deutschland das Grundbuch eingeführt. Hier wurden die heute noch gebräuchlichen Gemarkung, Flur und Flurstück nach dem Kataster bezeichnet.

Im Jahre 1910 wurde in einem Rechtsstreit vor dem Reichsgericht zu den Katasterangaben die heute noch gebräuchlichen Wörter Gemarkung, Flur und Flurstück in ihrer rechtlichen Bedeutung bestätigt.

Bis dahin waren die Angaben im Kataster Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer.

Mit der rechtlichen Bestätigung durch das Reichsgericht wurde aus dem eigentlichen Steuerkataster auch das Eigentumskataster.

Was zur Folge hatte, dass an die Katasterführung höhere Anforderungen gestellt wurden. Es war aber in der Hauptsache den unterschiedlichen Regierungsbezirken und einem Fachkräftemangel geschuldet, dass sich die Fortführung und die Genauigkeit der Angaben stark unterschieden haben.

Preußen und seine bekannte Gründlichkeit hat in der Weiterentwicklung des Katasters eine Vorreiterrolle übernommen. Die Katastererneuerung nach dem Fortführungsanweisung II von 1865 und in der strengeren Fassung von 1877 und 1896 waren richtungsweisend für die weitere Entwicklung.

Auch nach dem Ende des II. Weltkrieges wurde das Kataster fortgeführt. In der Hauptsache wurden die Verluste nach Feuer und Bombardierung in den Kriegszeiten dokumentiert.

Aktenbestände die in Kriegszeiten um- und ausgelagert wurden konnten soweit noch vorhanden wieder zusammengeführt werden.

Diverse Bodenreformen brachten Neuvermessungen und Veränderungen in den Gemarkungen mit sich und so hat der Kataster an Bedeutung verloren.

Mit der Weiterentwicklung moderner Technologien wurde im Jahr 2001 FALKE eingeführt

FALKE steht für Forcierte ALK-Einrichtung. Es handelt sich hierbei um ein durch die Europäische Union gefördertes Projekt in den Jahren 2001 bis 2006 zur Umstellung der analogen Flurkarten auf die Automatisierte Liegenschaftskarte, einem Bestandteil des Geo-Informationssystems ALKIS Bayern.

Das bei uns nun verwendete Grundbuch gibt einen recht eindimensionalen Einblick in die Liegenschaft.

Bei Besitzwechsel ist es daher von großer Wichtigkeit, dass dem beurkundeten Notariat entsprechend gut zugearbeitet wird. Für erfahrene Makler ist das eine Selbstverständlichkeit.

In der Praxis zeigt sich, dass sich aufgrund der geringen Angaben im Grundbuch bei einer Beurkundung oftmals Fehler einschleichen. Es ist gängige Meinung des Laien, dass der Notar das schon alles richtig machen wird. Aber ein Notar beurkundet nur den Besitzwechsel. Gilt es Angaben zum Besitz zu machen, so ist dies Aufgabe der an der Beurkundung beteiligten Personen.

Der in weiten Teilen Italien geführte Kataster macht hierzu deutlich genauere Angaben. Der Kataster besteht hier aus zwei Teilen. Dem Teil Lageplan, der die Ausmaße des Grundbesitzes darstellt. Und dem Teil der die aufstehenden Gebäude abbildet. Für die Gebäude gibt es einen Gebäudeschlüssel. Der Gebäudeschlüssel ist amtlich festgelegt und lässt sehr genaue Rückschlüsse auf Art und Ausmaß der Gebäude zu. Und der Verkäufer haftet im Kaufvertrag für die Richtigkeit der Angaben im Kataster.

Es ist also die Pflicht des Eigentümers sich im Falle von z.B. baulichen Veränderungen um entsprechende Änderungen im Kataster zu kümmern.

So wäre es mit der Einführung der Grundsteuerreform in Deutschland auch sinnvoll gewesen den Inhalt der Angaben zur Liegenschaft im Grundbuch zu reformieren.

Das deutsche Grundbuch sollte zukünftig in jedem Fall mehr Informationen zur Liegenschaft enthalten.