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Drum prüfe sich wer sich bindet, damit sich auch der Beste findet.

Kaum ein Thema ist so emotional besetzt wie der Kauf des ersten Eigenheimes für die Familie.

Wenn dann beim Bauen oder nach dem Einzug nicht alles perfekt läuft oder sich erste Mängel einstellen dann kommt zunächst der Sachverständige und meist auch ein Gerichtstermin.
Aber gerade im Thema Baumängel und Bauschaden wird eine hohe Anforderung an den Richter gestellt. Damit er Recht sprechen kann wird in den meisten Fällen ein Sachverständiger oder Bausachverständiger mit einem Gutachten beauftragt.

Was sich einfach anhört, ist je nach Mangel ein komplexes Thema.

Das OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2019, 8 U 180/18 hat in diesem Beschluss eine bahnbrechenden Begründung geliefert.