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FAQ zu Bewertungen

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FAQ Bewertung von Immobilien

Nur wenn Sie den realen Wert Ihrer Immobilie kennen, können Sie diese auch erfolgreich zum richtigen Preis verkaufen.
Beim Bewertungsprozess sind im Beratungsgespräch mit unseren Klienten häufig folgende Fragen gestellt worden:

Wie funktioniert das Bewertungsverfahren?

Für die Bewertung verwenden unsere Gutachter drei verschiedene Grundverfahren, die sich im Zeitverlauf in Deutschland herausgebildet haben und alle den Normen der Immobilienwertermittlungsverordnung entsprechen. Wir ermitteln dabei für Sie den aktuellen Marktwert gemäß § 194 BauGB (Baugesetzbuch) eines Grundstückes mit oder ohne Immobilie unter Ausschließung besonderer Umstände.

Im Rahmen eines sog. Ertragswertverfahrens werden aktuell laufende Mietverträge und die Entwicklung des Standortes auf einen längeren Zeitraum hin ausgewertet.

Das Sachwertverfahren gibt einen Überblick über den aktuellen Marktwert des Grundstückes und den Zustand der Immobilie. Hierbei fließen natürlich auch Aspekte wie laufende Instandhaltungskosten, eventuelle Mängel und Schäden und das Alter des Objektes mit ein.

Ein Vergleichswertverfahren wird für die Bewertung eines Grundstückes angewendet. Unsere Gutachter vergleichen aktuelle Verkäufe vergleichbarer Grundstücke unter Berücksichtigung der Flächengröße, Standortentwicklungen und verschiedener Möglichkeiten der Bebauung. Grundlage hierfür ist der Grundstückmarktbericht.

Mit diesen drei Verfahrensarten haben unsere Gutachter wertvolle Werkzeuge zur Verfügung um Ihnen einen umfassenden und aktuellen Überblich über den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie zu geben.

Wichtig: Da ein detailliertes Bewertungsverfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie bereits frühzeitig Infos über benötigte Unterlagen einholen. Achten Sie immer darauf, dass die Bewertung durch einen neutralen Experten erfolgt.

Wie hoch sind die Kosten eines Bewertungsverfahrens?

Die Kosten fallen je nach Art der Immobilie individuell aus. Die wichtigsten Faktoren dabei sind der Verkehrswert des Objektes und der Aufwand des Prozesses. Im Vergleich zu einem normalen Reihenhaus müssen zum Beispiel bei einer denkmalgeschützten Altbau-Villa sehr viel mehr Faktoren in das Ermittlungsverfahren miteinbezogen werden.

Wie lange dauert der Prozess eine Wertermittlung?

Unsere Experten benötigen je nach Auftragslage ca. 1- 2 Wochen für eine Bewertung Ihrer Immobilie. Bei besonderen Objekten müssen jedoch häufig weitere Faktoren einbezogen werden die den Prozess etwas verlangsamen.

Wichtig: Sichern sie bereits im Vorfeld einer Bewertung die Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Unterlagen zur Immobilie. Damit können Sie die Prozessdauer verkürzen und sichergehen, dass auch wirklich alle Faktoren bei der Wertermittlung miteinbezogen werden.

Welche Dokumente zur Immobilie werden benötigt?

Je nach Verfahrensart und Immobilientyp benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie bei den zuständigen Behörden und Personen in den Klammern beantragen oder in Auftrag geben müssen:

  • Grundbuchauszug (Grundbuchamt)
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (Stadt, Gemeinde)
  • Teilungserklärung (Grundbuchamt)
  • Erbbaurechtsvertrag – nur bei Erbbaurecht inkl aktueller Erbpachtzinserhöhung (Grundbuchamt)
  • Amtlicher Lageplan (Katasteramt)
  • Bebauungs- und Flächennutzungspläne (Architekt, Bauamt)
  • Baupläne / Grundriss (Architekt, Bauamt)
  • Baugenehmigung (Bauamt)
  • Baubeschreibung – z.B. Kaufprospekt oder Bauantragsunterlagen (Bauamt, Bauträger, Makler)
  • Baukostenaufstellung (Architekt, Bauträger)
  • Kostennachweise für Sonderbauteile z.B. Schwimmbad, Solaranlage, Kachelofen (Architekt, Bauträger)
  • Erschließungskostenbeitragsbescheid (Stadt-, Gemeindeverwaltung)
  • Mietaufstellung und laufende Mietverträge (Eigentümer bzw. Hausverwaltung)
  • Grundstückskaufvertrag (Eigentümer, Notar)
  • Betriebskostenabrechnung der letzten 3 Jahre (Eigentümer, Hausverwaltung)
  • Energieausweis / Energiepass (Ausstellungsberechtigter)
  • Bereits vorhandene Wertgutachten (Eigentümer, Gutachter)
  • Bodengutachten (Sondergutachter)
  • Gefährdungsabschätzung für Altlasten (Sondergutachter)
  • Altlastengutachten
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Wichtig: Sie sollten von einem Gutachter im Vorfeld eine detaillierte Aufstellung der benötigten Unterlagen bekommen. Gerne übernehmen wir für unsere Klienten bei einem Auftrag die Beschaffung aller benötigten Unterlagen.

Beinhaltet ein Bewertungsauftrag auch gleichzeitig die Vermittlung einer Immobilie ?

Je nach Firma wird dies unterschiedlich behandelt. In der Regel folgen dem Bewertungsverfahren Maßnahmen für den Verkauf oder die Vermietung eines Objektes.

Wichtig: Je nach Art der Immobilie bietet Ihnen Rooms4 ein Bewertungsverfahren durch unsere Experten zu besonderen Konditionen an.

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